Historie

Seit etwa 90 Jahren gibt es in Deutschland das System der Bauüberwachung durch Prüfingenieure für Bautechnik.

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Sie prüfen Planung und Ausführung von Bauvorhaben als „beliehene Unternehmer“ im Auftrag und im Namen der Baurechtsbehörden oder privatrechtlich im Auftrag des Bauherrn. Seit der Einrichtung dieses Systems hat es sich in Hinblick auf Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit bewährt.

Geschichte
Das deutsche Überwachungssystem hat seinen Ursprung in Preußen. Dort hatten zunächst allein die Gemeinden die Verantwortung für die Baugenehmigungen. Sie mussten die Übereinstimmung mit den vielfältigen gesetzlichen Bestimmungen, auch die Standsicherheit und die Bauausführung selbst überwachen. Die Gemeinden konnten diese Aufgaben bei einfachen Konstruktionen noch erfüllen. Die schwierigeren Konstruktionen, die sich im 20. Jahrhundert entwickelten, ließen sich aber bald nicht mehr mit einfachen Mitteln beurteilen.
Im Jahre 1905 lehnte ein Kreisbauinspektor die Prüfung einer statischen Berechnung ab, weil ihm die erforderlichen Kenntnisse fehlten. Dies war der Anstoß für die Einrichtung besonderer Prüfstellen für die Prüfung statischer Berechnungen „schwieriger“ Bauvorhaben. Um aber nicht immer mehr Spezialisten für die immer größere Zahl von Sonderkonstruktionen vorhalten zu müssen, und um die umfangreichen Erfahrungen freischaffender, unabhängiger Bauingenieure zu nutzen, zum Wohle der Allgemeinheit, veranlasste der Preußische Minister für Volkswohlfahrt durch Erlass vom 3.12.1926 die Institution der „Prüfingenieure für Baustatik“.

Heute ist in der Bauordnung Schleswig-Holsteins festgehalten, daß Prüfaufgaben der Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens einschließlich der Bauüberwachung auf Sachverständige übertragen werden.